Direkt zum Hauptinhalt
24.10.2022

18. Sitzung

»Ein Notausgang ist ein Notausgang, ist ein Notausgang«

In der Sitzung am 24. Oktober ging es erneut um den geschlossenen Notausgang in der Arena-Bar und warum in den Jahren zuvor zwar mehrmals bei Kontrollen festgestellt wurde, dass dieser geschlossen sei, es aber keine Konsequenzen hierzu gab. Befragte wurde hierzu der Leiter der Hanauer Bauaufsicht und der Hanauer OB Claus Kaminsky. Erneut wurde in der Sitzung deutlich, wie Vertreter*innen der Landespolitik (CDU und GRÜNE) und Kommunalpolitik (SPD) jeweils die Verantwortung bei den anderen Behörden suchten.

Als erster Zeuge des Tages wurde Oliver P. von der Stadt Hanau befragt. Er ist dort seit 2016 Leiter der Bauaufsicht und der unteren Denkmalschutzbehörde. Er wurde im UNA Hanau befragt, da es in der Arena-Bar vor einigen Jahren eine bauliche Veränderung gab: Im hinteren Teil der Bar wurde damals eine zusätzliche Wand eingezogen, sodass ein kleiner Raum für ein Getränkelager entstand. Damit wurde aber der direkte Zugang zum Notausgang aus dem hinteren Teil der Bar verbaut, sodass man, wenn man zum Notausgang wollte, nun aus dem hinteren Teil wieder nach vorne Richtung Eingang hätte laufen hätte müssen, um dann den kleinen Flur an der Treppe vorbei Richtung Notausgang lang zu laufen (Skizze der Bar auf letzter Seite der Einstellungsverfügung der StA Hanau). Allerdings sei diese bauliche Änderung rechtens gewesen, da es bei einer Gaststätte in dieser Größe, soweit sie im Erdgeschoss liegt wie die Arena-Bar, keine rechtliche Pflicht für einen zweiten Notausgang neben dem Ein- und Ausgang gibt. Daher war der Umbau der Arena-Bar zulässig und kein Rechtsverstoß des Betreibers. Nichtsdestotrotz hätte der Notausgang rechtlich gesehen geöffnet und zugänglich sein müssen, so Oliver P.

Dass der Notausgang bei einer Razzia verschlossen gewesen sei, sei ihm und seinen Mitarbeitenden nie zu Ohren gekommen. Die Polizei hatte dies fälschlicherweise an das Ordnungsamt geleitet, dieses hatte es nicht weiter geleitet weil es hierfür nicht zuständig sei. Die Bauaufsicht als zuständige Behörde wurde so darüber nicht informiert. Vorgeschriebene Kontrollen der Rettungswege in Gaststätten gebe es keine, so P. Wenn trotzdem welche durchgeführt werden, würden diese zudem nur im Vorfeld angekündigt gemacht.

Die Befragung zu technischen und rechtlichen Details ging noch eine Weile weiter bevor der Zeuge entlassen wurde, jedoch ohne wesentliche weitere Erkenntnisse.

Als zweiter Zeuge der Sitzung wurde der Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky befragt. Er sagte bereits in der Sitzung am 25.04.2022 als Zeuge aus. In dieser Sitzung wurde er als oberster Dienstherr der Hanauer Bau- und Ordnungsbehörden befragt. In seinem Eingangsstatement betonte er, dass seine Mitarbeitenden die geltenden Gesetze ordnungsgemäß eingehalten hätten. Dies hätte auch ein externes Gutachten bestätigt, dass er in Auftrag gegeben habe. Er wehre sich entschieden gegen Erklärungen von Mitgliedern des Untersuchungs­ausschusses, die in Pressemitteilungen den Behörden der Stadt Hanau vorwarfen, ihre Pflichten nicht nachgekommen zu sein. Dies richtete sich wohl insbesondere gegen die CDU, die bezüglich des Notausgangs keine Fehler bei den ihnen unterstellten Landesbehörden wie der Polizei sieht, dafür aber bei den ihnen nicht unterstellten kommunalen Behörden in Hanau solche nahelegt. Kaminsky sprach hier gar von einer »Voreingenommenheit« von Teilen des UNA.

Nach seinem Eingangsstatement wurde Kaminsky insbesondere vom CDU-Obmann Müller befragt, ob die Hanuer Behörden sich nicht doch etwas zu Schulden haben kommen lassen, indem sie nicht früher etwas gegend en Betreiber der Gaststätte unternommen hätten oder eine Meldung wegen des verschlossenen Notausgangs innerhalb der städtischen Behörden nicht weitergeleitet hätten. Kaminsky berief sich bei den Antworten oft auf das von der Stadt Hanau in Auftrag gegebene Gutachten, dass er persönlich mit dem Fall nicht befasst gewesen sei und wiederholte immer wieder, dass alle Mitarbeitenden der Stadt Hanau hier rechtens gehandelt hätten.

So ging es eine Weile weiter. Kaminsky sah die Aufgabe der Feststellung des geschlossenen Notausgangs bei der Polizei, Müller von der CDU widersprach, dass dies »Blödsinn« sei und sah dies bei den Hanauer Behörden. Immer wieder ging es auch darum, für was die Hanauer Bauaufsicht ud für was das Gewerbeamt zuständig war. Ein klares Bild ergab sich bei all den Fragen am Ende der Sitzung dennoch nicht.

Wieder einmal war die Sitzung davon geprägt, dass sich Hanauer Behörden und Vertreter der Landesregierung gegenseitig beschuldigen, dass die jeweils der anderen Seite unterstellten Behörden Schuld daran tragen, dass die bei drei Kontrollen zwischen 2012 und 2020 festgestellte geschlossene Notausgangstür nicht zu Konsequenzen führte. Obwohl Kaminsyk selbst betonte, dass die Opfer des Anschlags hier nicht zum »Spielball politischer Interessenlagen« gemacht werden dürften, geschah genau dies in dem Schlagabtausch zwischen Politiker*innen der Landesregierung (CDU und GRÜNE) und Hanauer Behörden (SPD).