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07.07.2021

Pressemitteilung

Initiative 19. Februar begrüßt Untersuchungs­ausschuss zu Hanau

»Wir danken der hessischen SPD, der Linken und der FDP, dass sie das Anliegen der Angehörigen der Opfer des 19. Februar 2020 aufgegriffen haben und einen Untersuchungs­ausschuss zu Hanau auf den Weg bringen«, kommentiert Newroz Duman von der Initiative 19. Februar die Einreichung der demokratischen Oppositionsparteien in der heutigen Plenarsitzung.

Und weiter: »Die Kette des Versagens vor, in und nach der Tatnacht liegt überwiegend in der Verantwortung hessischer Behörden und der Polizei. Deshalb ist es notwendig und wichtig, dass alle Fehler und Unterlassungen im hessischen Parlament ausführlich zur Sprache gebracht werden.«

Nancy Faeser, Fraktionsvorsitzende der hessischen SPD, hatte in der letzten Woche bereits öffentlich angekündigt, dass ihre Partei gemeinsam mit der Linken und der FDP einen entsprechenden Antrag stellen wird. In den 10 Punkten des Antragstextes werden die zentralen Fragen der Hinterbliebenen thematisiert.

Dazu gehört aus aktuellem Anlass auch der Skandal um das SEK, das Innenminister Beuth unlängst wegen rechtsextremer Chat-Gruppen auflösen musste. »Wir wissen,« sagt Newroz Duman, »dass der SEK-Chef, der in Hanau den Einsatz am Täterhaus leitete, zum K-71 gehört, also zu der aufgelösten Einheit. Wir wollen jetzt wissen, ob der Einsatzleiter zu den 13 Polizisten gehört, die suspendiert wurden und am 19./20. Februar 2020 in Hanau eingesetzt waren.« Die Initiative hatte in früheren Veröffentlichungen die um mehrere Stunden verspätete Stürmung des Täterhauses kritisiert.

Newroz Duman fasst die Erwartungen der Initiative 19. Februar an den Untersuchungs­ausschuss abschließend zusammen: »Wir erhoffen keine Wunder und es wird ein langes Verfahren werden. Aber wir glauben, dass der Untersuchungs­ausschuss angesichts des fortgesetzten Schweigens der Behörden eine wichtige, zusätzliche Möglichkeit bietet, um unserem Ziel nach lückenloser Aufklärung Nachdruck zu verschaffen.«

Eine Pressemitteilung der Initiative 19. Februar zur abgelehnten Einleitung eines Ermittlungs­verfahrens wegen Nichterreichbarkeit des polizeilichen Notrufs vom 6. Juli 2021 findet sich hier.