Chancen verpasst
Aufklärung des UNA Hanau zu den Themen Erstversorgung und weitere Begleitung der Betroffenen und Hinterbliebenen
Dieser Text ist Teil einer Reihe von Einschätzungen der Initiative 19. Februar Hanau zum Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag. Die Artikelreihe versucht, einzelne Themenkomplexe aufzuarbeiten und einen Zwischenstand wiederzugeben - als Bausteine unserer eigenen Aufklärung.
Die Chance, die Aussagen der Überlebenden und Angehörigen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 zu Beginn der öffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses Hanau des hessischen Landtages als Orientierungspunkt des politischen Handelns zu nehmen, wurde bisher nicht genutzt. Dabei haben alle in ihren Aussagen auf die gravierenden Mängel der Erst- und Folgeversorgung hingewiesen.Daraus könnten Schritte zum politischen Handeln und zur Verbesserung der Versorgung abgeleitet werden.
Die Eindrücke aus dem Untersuchungsausschuss deuten aber eher darauf hin, dass weiterhin die Legende einer »exzellenten Polizeiarbeit« aufrechterhalten werden soll – vor allem seitens der Landesregierung. Politiker:innen, die die Impulse der Betroffenen ernst nehmen und eine wirkliche Aufarbeitung und schlussendlich Konsequenzen wollen, bleiben in der Minderheit.
Einige Schlaglichter aus den Aussagen der Angehörigen in den ersten Tagen des Untersuchungsausschusses und zum weiteren Umgang mit den jeweiligen Fragen:
Die Frage nach dem Ausweis
Etris Hashemi hatte gerade eine lebensgefährliche Schussverletzung erlitten als er mehrfach nach seinem Ausweis gefragt wurde, während er auf Erstversorgung seiner Verletzung warten musste. Ein weiteres Puzzlestück in einem Bild der Tatnacht, das vor allem davon geprägt ist, dass die Opfer des rassistischen Terroranschlags nicht wie Opfer, sondern wie Tatverdächtige behandelt wurden.
Die Frage nach dem Ausweis wiegt besonders schwer, weil Hanau-Kesselstadt und insbesondere der Tatort Arena Bar an dem Etris Hashemi verletzt wurde einer der Orte in Hanau ist, an dem die Dichte rassistischer Polizeikotrollen (sogenanntes »racial profiling«) besonders hoch ist. Viele Jugendliche berichten davon in jeder erdenklichen Situation nach ihrem Ausweis gefragt und durchsucht – und dabei nicht selten entwürdigend behandelt worden zu sein. Das war vor der Tat am 19.2.2020 Alltag – und blieb es auch nach der Tat. Vor allem im kurz darauf beginnenden Lockdown der Corona-Pandemie kam es häufig zu teils gewaltsamen Polizeikontrollen rund um das Kesselstädter Jugendzentrum (JUZ) – erst als die Vorfälle öffentlich gemacht wurden, wurde die Kontrolldichte etwas geringer.
Polizeikontrolle unter Einsatz von Waffen gegenüber Angehörigen in der Tatnacht
Filip Goman und weitere Familienangehörige warteten in der Nacht des 19. Februar über viele Stunden vor dem Kiosk der Arena-Bar, in dem Mercedes Kierpacz erschossen worden war. Ein Polizist hatte Filip Goman nach der Tat Gewissheit darüber gegeben, dass seine Tochter zu den Opfern gehört und konnte ihn aber wegen der Spurensicherung nicht nochmal seine Tochter sehen lassen. Deshalb wartete Filip Goman zunächst im Freien, wegen der Kälte setzte er sich dann mit Familienangehörigen in Sichtweite des Eingangs in ein Auto, um sich bei laufendem Motor aufzuwärmen. Etwa gegen 2:00 Uhr nachts ereignete sich die oben beschriebene Polizeikontrolle.
Der Hanauer Polizeidirektor Heinz Jürgen Fehler rechtfertigte diesen Einsatz bei seiner Zeugenaussage im UNA Hanau am 21.11.22 als »robuste Kontrolle«. Kein Ton dazu, dass dies unmittelbar am zweiten Tatort stattfand und zusätzliche fürchterliche Schrecksekunden für eine Familie bedeuteten, die gerade ihre Tochter und Schwester verloren hatte – und es gab wiederum zu keinem Zeitpunkt eine Entschuldigung.
Zusätzliche fürchterliche Schrecksekunden für eine Familie, die gerade ihre Tochter und Schwester verloren hatte – und zu keinem Zeitpunkt eine Entschuldigung.
Überlebende allein zur Polizeistation geschickt
Die Überlebenden in Hanau-Kesselstadt wurden in der Tatnacht nicht nur sich selbst überlassen, man schickte sie nach der Tat zur Polizeistation am Freiheitsplatz. Zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht klar war, dass der Täter tot oder jedenfalls unter Kontrolle war – bis zur Stürmung des Hauses des Täters dauerte es noch bis 3 Uhr nachts. Das sind mehrere Kilometer im Dunkeln bis in die Stadtmitte, kurz nach dem Überleben eines Angriffs, bei dem Freunde direkt neben ihnen gestorben waren.
Dazu der Hanauer Polizeidirektor Jürgen Fehler am 21.11.22 im UNA: »Ich schließe nicht aus, dass Einsatzkräfte am Tatort zu dem Schluss kommen, dass die Stadt sicher ist. Kräfte haben in der Anfangsphase auch viel zu tun und können nicht all ihren Aufgaben nachkommen. Ich schließe persönliche Befindlichkeiten auch nicht aus, dass der ein oder andere Kollege Herrn M. kennt und dachte: »Wir fahren dich nicht dahin, du kannst mal schön laufen.« Erneut rechtfertigt der Polizei-Chef ein völlig inakzeptables Verhalten seiner Beamten und demonstriert damit öffentlich, dass hier niemand im Polizei-Apparat etwas lernen oder gar verändern will.
Die Halle im Lamboy: Angehörige wurden in einer weit entfernten Polizeisporthalle gesammelt und über viele Stunden ohne Informationen gelassen
In der Tatnacht wurde im Hanauer Stadtteil Lamboy, also in deutlicher Entfernung von beiden Tatorten, in einer Polizeisporthalle eine Art Sammelstelle für Angehörige eingerichtet, die nach Informationen suchten. Bis etwa 6:30 Uhr morgens gab es jedoch keinerlei Informationen. In der Halle waren einzelne Seelsorger (evangelische und katholische Pfarrer:innen) sowie Polizeikräfte. Es gab keinerlei psychologische Unterstützung. Um 6:30 Uhr wurde in der Halle eine Liste verlesen, auf der die Namen der in der Nacht Ermordeten standen. Danach wurden Angehörige auf eine an der Wand notierte Telefonnummer verwiesen, bei der sie am nächsten Morgen anrufen könnten, um zu erfahren, wo die Leichen ihrer Angehörigen sind. Viele sagen im Nachhinein, sie hätten das Gefühl gehabt, sie seien vor allem als Störfaktoren behandelt worden, die irgendwo »geparkt« werden sollten.
Wieso gab es keine Informationen im Laufe der Nacht für die Angehörigen? Wieso wurden alle Namen der Toten erst um 6:30 Uhr in der Halle verlesen? Wieso gab es dabei keine ausreichende Struktur der Begleitung?
Die zentrale Frage nach dem Konzept, welches dem Umgang mit den Opfern in der Nacht nach dem rassistischen Terroranschlag (aber auch in der Zeit danach) zugrunde lag, ist bislang im Untersuchungsausschuss durch die Verantwortlichen nicht beantwortet worden. Oder wie Çetin Gültekin es formulierte:
Die Tage danach:
Gravierende Mängel in der Informationsweitergabe an Opferfamilien und Überlebende
In den Tagen danach setzte sich diese Nicht-Information weiter fort. Angehörige suchten in der Tatnacht stundenlang selbst die Krankenhäuser ab, da sie von der Polizei keine Informationen bekamen. Auf der Telefonnummer, die ihnen am Morgen des 20.2.2020 in der Polizeisporthalle gegeben wurde, waren keine Informationen zu erhalten. Um nur einige der vielen offenen Fragen zu nennen:
Warum wurde die Familie von Kaloyan Velkov erst sechs Tage später informiert?
Warum mussten die Eltern von Vili Viorel Paŭn selbst zur Polizei gehen und wurden dann, nachdem sie erfahren hatten, dass ihr Sohn ermordet wurde, einfach nach Hause geschickt und nicht psychologisch versorgt?
Warum musste Saida Hashemi tagelang, während ihre Eltern bei ihrem schwer verletzen Bruder im Krankenhaus waren, nach der Leiche ihres Bruders suchen und erhielt immer wieder keine Antwort?
Die Aufklärung hinsichtlich der mangelnden Informationsweitergabe und Erstversorgung wurde bislang seitens der beteiligten Behörden nicht vorangetrieben. Niemand erhielt Erklärungen oder gar eine Entschuldigung.
Die Obduktionen
Dass die Hanauer Staatsanwältin Türmer wegen vermeintlicher Gefahr im Verzug, die Leichname beschlagnahmen ließ und am 20. Februar gegen 8 Uhr die Obduktion anordnete, war ein Fehler. Frau Türmer war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zuständig für diese Entscheidung, weil der Generalbundesanwalt bereits in frühen Morgenstunden des 20. Februar die Ermittlungen übernommen hatte.
Frau Türmer gab bei ihrer Zeugenaussage am 21.11.22 im UNA Hanau an, dass sie seit ihrer Anfangszeit als Staatsanwältin in den 80er Jahren nicht mehr mit Kapitalverbrechen zu tun hatte. Deswegen berief sie sich darauf, nicht gewusst zu haben, dass das Anhörungsrecht der Angehörigen eine Sollvorschrift ist. Dass sie als de facto Behördenleitung sich nicht auf dieses Nichtwissen berufen kann, steht außer Frage.
Die nicht vorhandene Kommunikation zwischen den Ermittlungsbehörden und den Kontaktbeamten führten auch dazu, dass die Angehörigen die Toten nicht vor der Obduktion sehen konnten.
Der für die Rechtsmedizin im UNA geladene Dr. K. berichtete zur Überraschung aller Betroffenen, dass am Sonntag, also wenige Tage nach der Tat in der Rechtsmedizin alles vorbereitet gewesen sei, und sie angeboten hatten mit den Angehörigen zu sprechen und einen Raum zum Abschiednehmen zu öffnen. Sie waren dann mit vier Rechtsmedizinern am Sonntag anwesend, aber keine:r kam. Wieso dieses Angebot nie bei den betroffenen Angehörigen ankam, konnte bislang nicht aufgeklärt werden.
Weiterhin offen bleiben diverse Fragen, unter anderem:
Wieso bleibt es konsequenzenlos, dass so gut wie keine:r der Angehörigen als Totensorgeberechtigte vor der Obduktion angehört wurde? Wieso wurde keine:r der Angehörigen über das Angebot der Gerichtsmedizin informiert zumindest am Sonntag Fragen zu beantworten und die Toten zu sehen? Wieso erhielten die Angehörigen keine Informationen über den Zustand der Leichen, um sich zumindest darauf vorbereiten zu können?
Durcheinander und Weiterverweisen an andere vermeintlich zuständige Strukturen
In einer solchen Situation ist auch nicht klar, wer für was zuständig ist, und es ist auch nicht ohne Weiteres möglich, Bedarfe zu formulieren.
Eine unabhängige unterstützende Struktur ist also eine wichtige Voraussetzung – auch um die Betroffenen dabei zur Seite zu stehen, einen Weg durch die viele bürokratischen Abläufe und Zuständigkeiten zu finden. Die Beratungsstrukturen können jedoch nicht Ansprechpersonen bei der Polizei und in den Behörden ersetzen. In den jeweiligen Stellen muss der Information der Betroffenen höhere Priorität eingeräumt werden.
Der unüberlegte Einsatz von Migrationsbeauftragten, Ausländerbeirat und Dolmetschenden
Immer wieder wurde im Untersuchungsausschuss die Frage nach einem »kultursensiblen Umgang« mit den Betroffenen gestellt – in der Regel eher an die Betroffenen selbst gerichtet als an die Verantwortungsträger des Einsatzes.
Dass ein angemessener Umgang mit Betroffenen von rassistischer Gewalt und Terror weit mehr erfordert als den Einsatz von Dolmetschenden oder spezieller Migrationsbeauftragter, verdeutlicht das obenstehende Zitat von Armin Kurtović.
Gefährderansprachen bei Rückkehr des Vaters des Täters
Deutlich wurde im Verlauf des UNA, dass die beauftragten Polizist:innen aus dem Bereich der Betroffenenbetreuung ihre Aufgabe nicht erfüllen können. Wenn sie gleichzeitig auch dazu herangezogen werden, Gefährderansprachen zu halten, ist dies ein eindeutiger Konflikt mit der Rolle eigentlich Betreuung der Opfer machen zu sollen.
In einem der weiteren UNA-Termine, wurde jedenfalls deutlich, dass die Gefährderansprachen genau als solche gemeint waren. Gleichzeitig wurde mit Bezug auf den bedrohlich auftretenden Vater des Täters, der wegen rassistischen Beleidigungen der Opferangehörigen bereits strafrechtlich belangt wurde und der unter anderem die Waffen seines Sohnes zurückforderte, wenig bis gar nichts für den Schutz der Angehörigen und Überlebenden getan.
Vater des Täters bedroht bis heute Angehörigenfamilie – im Umgang damit setzt sich die Kette des Versagens fort
Seit Oktober 2022 bedroht der Vater des Täters die in seiner Nachbarschaft lebende Familie Unvar. Nachdem er begann vor dem Haus aufzutauchen und die Familie zu beobachten wurde ein Näherungsverbot erwirkt, welches er seitdem nahezu täglich bricht. Seitdem steht Polizei vor dem Haus, um die Familie zu schützen und das Näherungsverbot durchzusetzen.
Im Zuge dieser Maßnahme kam es zu mehreren Aussagen durch dort eingesetzte Beamte, gipfelnd in der »aus persönlichem Interesse« gestellten Frage, warum die Familie des Opfers nicht einfach den Stadtteil verlasse und wegziehe.
Am 28.12.2022 wurde Herr R. schlussendlich für eine Nacht in Gewahrsam genommen. Nur wenige Tage nach dem tödlichen rassistischen Anschlag in Paris, bei dem drei kurdische Menschen ermordet wurden, konnte die Familie nur feststellen, dass die eingesetzten Beamten rannten – und kurz darauf der Schutz vor ihrem Haus abgezogen wurde. Keinerlei Information und keine Erreichbarkeit der Zuständigen bis zum nächsten Tag.
Mangelnde Strukturen der notfallpsychologischen Versorgung – und hohe Hürden des Zugangs
Der Zugang zu psychologischer Erstversorgung stellte sich für viele der Betroffenen als zu kompliziert dar.
Es bedarf einer Verbesserung der Strukturen der notfallpsychologischen Versorgung. Derzeit soll die Erstversorgung auf dem Papier möglich sein. Die Traumazentren und Kliniken stehen als Ansprechpartnerinnen auf einer Liste, sind aber nicht vorbereitet und wissen oft nicht mal, dass sie als Traumazentren gelistet sind.
Wie könnte eine bessere Struktur geschaffen werden? Es ist wichtig schnellstmöglich nach einem Trauma zu versorgen, um Chronifizierungen zu vermeiden. Allerdings ist auch zu berücksichtigen: Die Hürden sind sehr hoch für viele Menschen, sich in solche Institutionen zu begeben.
Deswegen bedarf es eines niedrigschwelligen Angebots und kontinuierlicher Ansprechpersonen. Ein einmaliges Gesprächsangebot auf der Mailbox ist dabei ebenso wenig ausreichend, wie ein Flyer mit Telefonnummern von Beratungsstellen. Dies zeigt auch eine Szene während der Aussage von Kim Schröder vor dem Untersuchungsausschuss Hanau am 12.12.2022. Damit konfrontiert, dass Opferbeauftragte ihr auf die Mailbox gesprochen habe, gab sie an, dass sie ihr Handy erst einige Tage nach der Tat wieder bekommen habe: »Da waren 1000 Nachrichten drauf. Alle dachten, ich wäre tot.« Es erklärt sich von selbst, dass da einzelne Mailboxnachrichten untergehen können.
Die mangelnde Versorgung der Opfer
Nach dem rassistischen Terror-Anschlag wurde der Umgang mit den Betroffenen und die danach folgende Verarmung als weitere Gewalt empfunden. Viele konnten – zum Teil bis heute – nicht mehr ihrer gewohnten Arbeit nachgehen. Die zunächst gezahlten Krankengelder waren weit niedriger als die zuvor vorhandenen Löhne. Die Familien waren zugleich mit steigenden Kosten konfrontiert – nicht zuletzt, weil einige umziehen mussten, weg von den Tatorten und der ständigen Konfrontation mit dem Vater des Täters, der in Kesselstadt die Betroffenen belästigt. Nach Auslaufen der Krankengelder kam es teilweise zu Versorgungslücken. Um nur einige der Probleme zu nennen.
Zudem gab es ständige Zuständigkeitswechsel (in den drei Jahren haben wir zwei Bundesopferbeauftragte, zwei Landesopferbeauftragte, mehrere städtische Opferbeauftragte und immer wieder Wechsel auch in den Beratungsstrukturen erlebt). Lücken in der Beratung und Betreuung gibt es bis zum heutigen Tag – nicht nur im anfänglichen Chaos.
Opferentschädigung über das Versorgungsamt – Angehörige zu Bittstellern gemacht
Auch im Bereich der Opferentschädigung wird deutlich, dass Grundlegendes nicht mitgedacht wird für Betroffene eines rassistischen Terroranschlages.
Die meisten Angehörigen und Überlebenden von Hanau mussten sehr lange Zeit auf die Bearbeitung ihrer Versorgungsansprüche warten. Noch heute sind einige der Verfahren nicht abgeschlossen.
Struktureller Rassismus traumatisiert, es sind Mikrotraumata, die sich anhäufen. Für Personen, die tendenziell diskriminiert werden, sind traumatisierende Verletzungen immer schon da. Das wird aber in keiner Weise berücksichtigt, stattdessen wird die Dimension des rassistischen Terrors kleingeredet.
Das Opferentschädigungsgesetz wirkt in der Umsetzung retraumatisierend und ist in seiner Bürokratie respektlos und besonders Betroffenen von Rassismus gegenüber unsensibel.
Schlussendlich:
Ohne Antworten auf die vielen offenen Fragen, ohne Aufklärung und ohne Konsequenzen gibt es keine Gerechtigkeit
Viele der Betroffenen sagen: so lange unsere offenen Fragen nicht beantwortet sind und so lange es keine politischen Konsequenzen gibt, werden sie keine Ruhe finden. Eine Verarbeitung des Geschehenen hängt für Betroffene maßgeblich davon ab, ob sie einordnen können, was geschehen ist, und ob sie erkennen können, dass aus Fehlern gelernt wird und Konsequenzen gezogen werden.
In den ersten vier Tage des Untersuchungsausschusses haben Angehörige formuliert, was aus ihrer Sicht die drängendsten aufzuklärenden Fragen sind, an welchen Stellen versagt wurde und wo Konsequenzen zu ziehen wären. Es war das erste Mal, dass ein Untersuchungsausschuss mit den Fragen der Betroffenen begann. Insofern muss der parlamentarische Untersuchungsausschuss und der Umgang mit Betroffenen sich schlussendlich auch daran messen lassen, wie viele ihrer Fragen hier Antworten finden.