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Zur Arbeitsweise des UNA 20/2 Hanau

Dieser Text ist Teil einer Reihe von Einschätzungen der Initiative 19. Februar Hanau zum Untersuchungs­ausschuss im Hessischen Landtag. Die Artikelreihe versucht, einzelne Themenkomplexe aufzuarbeiten und einen Zwischenstand wiederzugeben - als Bausteine unserer eigenen Aufklärung.

Auch nach Abschluss des Untersuchungs­ausschusses sind viele der Fragen zum Anschlag in Hanau allenfalls ansatzweise oder überhaupt nicht geklärt. Dies liegt mit Sicherheit vor allem am Unwillen der hessischen Landesregierung sich mit unbequemen Fragen z.B. zum strukturellen Rassismus in der hessischen Polizei auseinandersetzen zu wollen. Es gibt aber auch strukturelle Gründe in der Arbeitsweise parlamentarischer Untersuchungsausschüsse. Einige Aspekte zur Arbeitsweise und zum Verhalten der Abgeordneten im parlamentarischen Untersuchungs­ausschuss Hanau sind uns aufgefallen in Bezug auf den Umgang mit Angehörigen, Anspruch und Wirklichkeit des Untersuchungs­ausschusses, Zeitmanagement und Öffentlichkeit, den Fokus auf Behördenwissen, Parteitaktik und andere Besonderheiten.

Umgang mit Angehörigen

Dass Angehörige, wie von ihnen gefordert, in den ersten Sitzungen die Möglichkeit hatten, umfangreich zu sprechen, ist ein Erfolg. Im Vergleich mit beispielsweise dem hessischen NSU-Untersuchungs­ausschuss, in dem die Angehörigen von Halit Yozgat erst – eher symbolisch – in der letzten Sitzung geladen waren, ihre Aussagen aber auf die Zeug*innenbefragungen des UNA keinerlei Einfluss hatten und haben sollten. Obwohl die Familie Yozgat bereits am 6. Mai 2006 zusammen mit Freund*innen und Angehörigen der Familien von Enver Şimşek und Mehmet Kubaşık in Kassel einen Schweigemarsch mit der Forderung »Kein 10. Opfer« organisiert und auf das rassistische Motiv der Mordserie hingewiesen hatten – 2006, also lange vor der Selbstenttarnung des NSU – wurde ihren Aussagen wenig Gewicht gegeben.

Im Gegensatz dazu musste sich der UNA 20/2 Hanau bei den zu untersuchenden Themen stark an den Fragen der Angehörigen orientieren – sicher auch in Folge der starken Medienaufmerksamkeit, die die offenen Fragen immer wieder bekamen.

Während gerade zu Beginn, alle Obleute der Fraktionen den Angehörigen und Überlebenden sehr ausführlich ihre Anteilnahme aussprachen, hat das im weiteren Verlauf abgenommen. Bei der Aussage von Kim Selina Schröder am 13.12.2022, die berichtete, wie sie nur knapp durch einen Sprung durch ein Fenster dem Anschlag entging und Angst um ihr ungeborenes Kind hatte, fand z.B. der Obmann der CDU kein Wort der Anteilnahme. Im Gegensatz dazu wurden Polizist*innen, die am Einsatz in der Tatnacht beteiligt waren, eigentlich immer von der CDU gefragt, wie es ihnen denn jetzt damit gehe. Die gleiche Anteilnahme wäre auch gegenüber Überlebenden angemessen.

Auch offene Respektlosigkeiten der Abgeordneten gegenüber Angehörigen und Überlebenden bestimmten häufig die Atmosphäre im Sitzungssaal: während Menschen von ihren traumatischen Erinnerungen berichteten, wie sie erfuhren, dass sie ihre Kinder verloren haben, oder miterlebten, wie Freund*innen und Verwandte vor ihren Augen ermordet wurden, haben einige Abgeordnete der CDU und FDP Zeitung gelesen, Mails beantwortet oder den Live-Stream der CDU-Vorsitzenden-Wahl verfolgt.

Anspruch und Wirklichkeit des Untersuchungs­ausschusses

Im Gegensatz zu anderen Untersuchungsausschüssen zu rechtem Terror in Hessen, wie dem zur NSU-Mordserie und dem zum Mord an Walter Lübcke sollten nicht Streitigkeiten zwischen den Parteien das Interesse an Aufklärung überwiegen. So hatte es der Ausschussvorsitzende Marius Weiß (SPD) in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau verkündet. Es kam anders – und das zeigte sich nicht erst bei der Diskussion über den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abschlussberichts.

Michael Müller, Obmann der hessischen CDU-Fraktion, zeigte dabei ein besonderes Engagement: Wo Fehler und Versäumnisse der Polizei und Behörden offensichtlich wurden, versuchte Müller sie mit dem Argument zu relativieren, dass an der Tat und ihrem Ablauf sowieso nichts hätte geändert werden können. Ein Argument, das insbesondere beim Notruf und Notausgang völlig absurd ist. Hier hätten Menschen überleben können und bei einem funktionierenden Notruf wäre zusätzlich das Fahndungsgeschehen ganz anders verlaufen. Immer, wenn ein*e Vertre­ter*in einer Landesbehörde mit Vorwürfen konfrontiert wurde, fand er einen Grund, warum deren Handeln unvermeidbar gewesen sein soll. Lag die Verantwortung bei einer Landesbehörde, setzte er viel daran, die Schuld bei anderen Institutionen zu suchen. Dabei präsentierte er Zeug*innen durch Suggestivfragen häufig dafür passende Antworten.

Der Abschlussbericht des Untersuchungs­ausschusses soll auf Wunsch der regierenden CDU erst nach den Landtagswahlen veröffentlicht werden. Der Koalitionspartner die Grünen begründen dies mit einer angeblichen Rücksicht auf die Betroffenen, im Landtagswahlkampf nicht über den Abschlussbericht sprechen zu wollen. Dieses politische Manöver, sich der Verantwortung zu entziehen, wird somit auf dem Rücken der Hinterbliebenen ausgetragen.

Zeitmanagement und Öffentlichkeit

Der Plan für die öffentlichen Sitzungen des UNA Hanau war viel zu eng. Der Ausschuss wollte offensichtlich Zeug*innenbefragungen in möglichst wenig Sitzungen machen bzw. wollte nicht häufiger Sitzungen als alle 1-2 Monate abhalten. Das führte dazu, dass für fast alle (!) Zeug*innen die Zeit zu kurz kalkuliert wurde und sich so das Tagesprogramm regelmäßig um Stunden nach hinten verzögerte. Die längste Sitzung ging am 14.12.2022 ca. 13 Stunden. Es ist nicht nur unangemessen gegenüber Zeug*innen, diese stundenlang warten zu lassen, sondern führt auch zu Ermüdungserscheinungen und dementsprechend schlechten Befragungen durch Abgeordnete. Natürlich können Abgeordnete nach zwölf Stunden nicht mehr so konzentriert befragen, wie nach fünf. Man hatte bisweilen den Eindruck, dass einige Fragen nicht mehr gestellt wurden und Befragungen allgemein nicht ausführlich durchgeführt wurden, weil man »zum Ende kommen« wollte.

Im Grunde genommen führt das auch zu einer nicht rechtswidrigen, aber fragwürdigen Verletzung des Öffentlichkeitsprinzips: Selbst die wenigen Journalist*innen, die jede Sitzung begleiteten, mussten am späten Nachmittag oft gehen, um den Redaktionsschluss einhalten zu können. So gab vereinzelt Situationen, bei denen in einzelnen Befragungen gar keine (!) Journalist*innen mehr anwesend waren. Wenn der parlamentarische Untersuchungs­ausschuss prinzipiell öffentlich sein muss, dessen Arbeitsweise aber dazu führt, dass Öffentlichkeit wegen zu langen Sitzungen nicht mehr hergestellt werden kann, ist das politisch zumindest fragwürdig.

In den ersten öffentlichen Sitzungen des UNA Hanau wurde das Live-Twittern deutlich restriktiver gehandhabt als in anderen Untersuchungsausschüssen im Hessischen Landtag. Auch wenn nicht direkte Zitate/wörtliche Rede getwittert wurden und auch nicht »mehrere Tweets pro Minute«, worauf der Vorsitzende zu Beginn immer hinwies, dass dies nicht erlaubt sei, wurden das Live-Twittern insbesondere von der CDU beanstandet, weil man sich offensichtlich daran störte. Der Vorsitzende ging darauf ein und ermahnte Besucher*innen und Journalist*innen, scheinbar ohne zu überprüfen, ob hier wirklich ein Verstoß vorliegt.

Weiterhin wurden Namen und ladungsfähige Anschriften von Zeug*innen vom UNA Hanau ebenfalls äußerst restriktiv behandelt: Obwohl laut hessischem Untersuchungs­ausschussgesetz jene eigentlich zu Beginn der Befragung öffentlich abgefragt werden müssen, wurden im UNA Hanau hier eine Reihe von Ausnahmen gemacht, insbesondere bei Polizeibeamt*innen. So wurde eine Vielzahl von Zeug*innen in den Einladungen zur Sitzung nur mit Initialen abgekürzt, ein Polizeibeamter des SEK wurde gar in der Sitzung nur als »Herr Zeuge« angesprochen, weil scheinbar schon die Nennung seiner Initialen für den UNA Hanau eine nicht zu verantwortende Gefährdung seiner Person darstellte.

Das Problem dabei ist nicht, dass die Namen einiger Zeug*innen nicht öffentlich sind, das dürfte in den meisten Fällen nicht ausschlaggebend sein. Problematisch wird es, da der UNA Hanau hier scheinbar Doppelstandards anlegt, denn in anderen Untersuchungsausschüssen (Lübcke UNA, NSU UNA) ging die Anonymisierung der Zeug*innen nicht so weit (z.B. bei Einladungen zu den Sitzungen). Warum denkt der UNA Hanau also, beim Thema Anschlag in Hanau, dass einige Zeug*innen besonders schützenswert sind, sodass ihre Anonymität in besonderem Maße gewahrt bleiben muss, während dies bei anderen Untersuchungsausschüssen nicht praktiziert wird? Es erinnert an die »Gefährderansprachen«, die Angehörige der Ermordeten teilweise bekommen haben. Während der UNA Hanau diese eigentlich aufklären sollte, scheint er das Bild dahinter womöglich eher zu reproduzieren.

Zu wenig Zeit oder zu wenig Bereitschaft für mehr Sitzungen und Arbeit

Von Beginn an hatte der UNA Hanau einen straffen Zeitplan, das lag auch an der Verzögerungstaktik der Regierungsfraktionen bereits in der Phase, in der der Untersuchungs­ausschuss noch nicht installiert war. Damit wurde der Beginn nach hinten verschleppt. Dennoch wäre es möglich gewesen, mit mehr Zeit und Sitzungen umfangreich aufzuklären. Dieses Vorgehen war politisch nicht gewollt oder erschien dem Parlament nicht möglich.

Ein parlamentarischer Untersuchungs­ausschuss benötigt eine Vielzahl an Sitzungen und muss auch spontan den Zeitplan ändern können, wenn durch Befragungen klar wird, dass weitere oder andere Personen geladen werden müssen. Im UNA Hanau war das leider nur selten gegeben. So wurde zum Beispiel die Staatsanwältin von Hanau, die vermeintlich die Anzeige des Attentäters bearbeitete, als Zeugin geladen. Sie sagte aber aus, dass diese von ihrem Kollegen und nicht von ihr bearbeitet worden sein müsste. Der Kollege wurde aber niemals zur Sache geladen und dazu befragt, weswegen der Vorgang mit der Anzeige des Attentäters immer noch nicht ganz aufgeklärt worden ist. Ebenso wenig wurde der Bundesanwalt befragt, der die gleichlautende Anzeige des Attentäters bei der Generalbundesanwaltschaft bearbeitete.

Ein weiteres Beispiel für diese Arbeitsweise ist die Aufklärung im Komplex Notruf und im Komplex verschlossener Notausgang: hier schieben sich unterschiedliche Behörden (Notausgang: Polizei und Ordnungsamt/Stadt) oder unterschiedliche Behördenabteilungen (Notruf: Polizeidirektion Main-Kinzig-Kreis, Polizeipräsidium Südost-Hessen, Landespolizeipräsidium etc.) mal direkt, mal indirekt die Verantwortung zu. Niemand will die Verantwortung übernehmen. Um endgültig klären zu können, wer wann welche Entscheidung getroffen hat, die dazu führte, dass die Bar wegen des verschlossenen Notausgangs nicht geschlossen wurde und der Notruf keinen Überlauf bekam, hätten geladene Zeug*innen nicht nur besser befragt, sondern noch mehr Mitarbeitende befragt werden müssen. So bleibt noch immer im Unklaren, wessen konkrete Entscheidungen verantwortlich für das Desaster sind, womit sich alle der Verantwortung entziehen können.

Fokus auf Behördenwissen

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse arbeiten hauptsächlich mit Behördenwissen. Wissensbestände von Betroffenen, Sachverständigen, Recherche durch Journalist*innen etc. kommen mitunter vor, sind aber eher die Ausnahme. Das führt manchmal zur paradoxen Situation, dass parlamentarische Untersuchungsausschüsse aufklären sollen, ob ein mögliches behördliches Fehlverhalten vorliegt, und sich dabei allein auf Aussagen von Behördenvertreter*innen beziehen, die oftmals – wenig überraschend – zu dem Schluss kommen, dass sie keine Fehler gemacht haben. Um dieses strukturelle Problem aufzulösen, müssten die Aussagen von Behördenmitarbeiter*innen eigentlich stets mit anderen Aussagen – sofern verfügbar – gegengeprüft werden. Doch das geschieht selten.

Ein Beispiel aus dem UNA Hanau: Das Video von Forensic Architecture zum Täterhaus zeigt, dass zivile Einsatzkräfte das Täterhaus länger unbeobachtet ließen. Deren Gruppenleiter begründete dies damit, dass sie von Rockern bedrängt wurden und flüchten mussten. Ob das wirklich so war oder auch damit zusammenhängt, dass laut Aussage bis 2.30 Uhr eine Tathypothese war, dass es sich um eine Tat aus dem Bereich Organisierte Kriminalität handele, wurde vom UNA Hanau nicht geprüft. Die Rocker wurden z. B. nicht geladen und dazu befragt. De facto wurde also zur Klärung, ob die eingesetzten Polizisten Fehler gemacht haben, nur einer der eingesetzten Polizisten befragt, der Fehler verneint hat. Das hat nichts mit Aufklärung zu tun.

Noch unsinniger wird es, wenn es Beamt*innen selbst überlassen wird zu entscheiden, welche Fragen sie beantworten müssen. Ein Beispiel aus dem UNA Hanau: Grunemann, Obfrau der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen, befragte in der Sitzung am 22.5.2023 den Einsatzleiter des SEK nach dem Einsatz der Drohne durch das SEK. Der Vorsitzende des UNA Hanau, Marius Weiß, sagte dem Polizeibeamten, er könne nicht beurteilen, ob diese Frage von der Aussagegenehmigung gedeckt sei, das müsse er selbst entscheiden. De facto wurde dem Polizisten damit selbst überlassen zu entscheiden, auf welche Frage er antworten muss und auf welche nicht, statt dass der Vorsitzende das (wie in jedem Strafprozess) im Zweifel entscheidet.

Parteien und Parteitaktik

Der Obmann der CDU versuchte durch seine teils cholerische Art den UNA Hanau zu dominieren, beanstandete immer wieder Fragen, wenn diese möglicherweise die Landesregierung in die Verantwortung genommen hätten. Es gab unzählige nicht öffentliche Sitzungen, da er nicht wollte, dass Fragen in öffentlicher Sitzung gestellt werden. Das ist zwar sein Recht als Abgeordneter, zeigt aber, dass auf Seiten der Landesregierung aus CDU und Grünen parteipolitische Interessen den Willen zur Aufklärung oft überwogen.

Dazu zählt letztlich auch die oben beschriebene Verzögerungstaktik in Bezug auf den Abschlussbericht, die mit fadenscheinigen Gründen von den Grünen mitgetragen wird.

Besonderheiten

Außerdem gab eine Reihe an »Besonderheiten« im UNA Hanau, die kritisiert werden müssen:

Der Höhepunkt der Respektlosigkeit ereignete sich bei einer Sitzung im November 2022: Wegen eines Fehlalarms im Landtag wurde die Sitzung des UNA Hanau unterbrochen und alle Abgeordneten und Zuschauer*innen sowie die Presse mussten das Gebäude verlassen. Vor dem Landtagsgebäude machte ein Mitarbeiter des Innenministeriums einen »Witz« über einen Notausgang im Landtagsgebäude und dass dieser nicht auf Anweisung seiner Behörde geschlossen sei – in Anspielung auf den verschlossenen Notausgang in der Arena-Bar. Die um ihn herumstehenden Abgeordneten der CDU-Fraktion lachten hierüber. Das Innenministerium leugnete den Vorfall nach Publikwerden wenig überraschend. Als das Thema in der nächsten Sitzung aufgegriffen wurde, verhinderte die CDU, dass das Thema in öffentlicher Sitzung besprochen wurde. Wie respektlos kann man sein, wie wenig Empathie kann man haben und wie ernst ist es einigen Abgeordneten mit ihrem Auftrag zur Aufklärung, wenn man Witze über den verschlossenen Notausgang macht, der für zwei junge Menschen zur Todesfalle wurde?

Die Aufmerksamkeit war streckenweise bei einigen Abgeordneten nicht sonderlich groß: Neben den schon erwähnten Nebenbeschäftigungen wie Zeitunglesen und Live-Streams Verfolgen konnte von den Rängen der Besucher*innentribüne aus immer wieder beobachtet werden, dass Abgeordnete Videos schauten, Wahlplakate bearbeiteten, Solitaire oder Candycrush oder andere Handyspiele spielten. All das haben Obleute und Berichterstatter der CDU und FDP gemacht, während Zeug*innen im Ausschuss aussagten. Dabei geht es nicht um Abgeordnete in den hinteren Reihen, sondern um Obleute sowie den offiziellen Berichterstatter der CDU, Abgeordneter Ruhl, der den auf sich warten lassenden Abschlussbericht erstellt.

Gerade der Obmann der CDU, Müller, fiel immer wieder dadurch auf, dass er während ihm scheinbar unliebsame Zeug*innen aussagten, diesen demonstrativ seine Missachtung und fehlende Aufmerksamkeit signalisierte, indem er sich während ihrer Aussagen Kaffee holte, sich weiter nach hinten setzte, um sich mit anderen Abgeordneten zu unterhalten etc.

Während Sachverständige zur Polizeiarbeit über eine Stunde lang im UNA Hanau eine Powerpoint-Präsentation halten durften (siehe Sitzung am 7.3.2022), wurde die Sachverständige zur Beratung von Betroffenen rechter Gewalt, Liisa Pärsinnen, Leiterin der Beratungsstelle response, in ihrem Eingangsstatement (Sitzung 13.1.2023) von CDU und FDP abgewürgt. Das macht deutlich, welchen Stellenwert CDU und FDP welcher Arbeit geben.

Fazit

Es bleibt notwendig, sich nicht auf die Arbeit parlamentarischer Untersuchungen zu verlassen, die leicht von politischen Interessen beeinflusst werden können. So war es für uns von entscheidender Bedeutung, dass parallel unabhängig Untersuchungen in Zusammenarbeit mit Investigativjournalist*innen und Forensic Architecture durchgeführt und der Öffentlichkeit durch die Ausstellung »Three Doors« zur Verfügung gestellt wurden. In den manchen Momenten ergänzten sich die jeweiligen Erkenntnisse …