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Tobias Singelnstein

Der Inhalt des folgenden Textes wurde am 5. Mai 2023 von Prof. Dr. Tobias Singelnstein vom Fachbereich Rechtswissenschaft, Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität, Frankfurt a.M., als Sachverständiger im Untersuchungs­ausschuss des Hessischen Landtages in freier Rede vorgetragen. In dieser bearbeiteten schriftlichen Version kann es insofern kleine Abweichungen zum Vortrag am 5. Mai in Wiesbaden geben.

Der Polizeiforscher und Kriminologe Prof. Dr. Tobias Singelnstein war geladen, um durch seine Expertise bestehende polizeiliche Strukturen und Abläufe zu erläutern und zu bewerten. Er sollte bestehende Probleme, insbesondere beim Polizeieinsatz in der Tatnacht aufzeigen und welche Veränderungen notwendig sind, um eventuelle Versäumnisse künftig zu vermeiden.

Professor Dr. Tobias Singelnstein am 5. Mai 2023 im Untersuchungs­ausschuss

Die bisherige Arbeit des Ausschusses hat gezeigt, dass der polizeiliche Einsatz so, wie er abgelaufen ist, in verschiedener Hinsicht zu recht kritisiert wird. Das kann auf ganz unterschiedliche Aspekte zurückgeführt werden, einerseits auf ein individuelles Fehlverhalten, andererseits auf problematische Strukturen. Man muss aber auch im Blick behalten, dass das eine Großlage war, eine chaotische Situation, die für Polizeibeamt:innen eine außergewöhnliche Situation ist, mit der sie unter Umständen selber noch gar keine Erfahrung hatten, die in der Ausbildung keine besonders große Rolle spielt. Deshalb liegt es bei solchen Lagen in der Natur der Sache, dass nicht alles optimal läuft. Gleichwohl ist es wichtig, im Nachhinein zu schauen: Was liegt an den besonderen Umständen, und wo ist aber doch individuelles Fehlverhalten oder wo sind strukturelle Probleme zu erkennen?

Wenn man sich anschaut, was der Ausschuss bisher erarbeitet hat, was in der öffentlichen Debatte bekannt geworden ist, sind aus meiner Sicht drei Themen besonders relevant, die ich gerne näher ausführen möchte. Das sind erstens Herausforderungen für die Polizeiarbeit in der postmigrantischen Gesellschaft. Das ist zweitens die Frage der Versorgung der Verletzten und der Angehörigen, der Umgang mit ihnen und drittens die Frage der Fehlerkultur in der Polizei.

1. Herausforderungen für die Polizeiarbeit in der postmigrantischen Gesellschaft

Wir leben in einer Gesellschaft, in der jedenfalls in Westdeutschland fast ein Drittel der Gesamtbevölkerung aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte stammt bzw. einen Migrationshintergrund hat. Das bedeutet für alle gesellschaftlichen Bereiche, aber in ganz besonderer Weise auch für die Polizei, besondere Herausforderungen. In den öffentlichen Debatten der vergangenen Jahre, gerade bei der Aufarbeitung des NSU, haben wir bereits gesehen, dass die Polizei darauf nur ungenügend vorbereitet ist. Das hat sich auch bei dem Einsatz in Hanau am 19. Februar und in den Tagen danach gezeigt.

Ich will das an ein paar Beispielen illustrieren, die im Ausschuss schon Thema waren. Da ist beispielsweise der Umstand, dass zwischenzeitlich in der Turnhalle nur christliche Seelsorger anwesend waren. Weiterhin gab es Verletzte, die davon berichtet haben, dass sie von den Beamtinnen und Beamten als Erstes nach ihrem Ausweis gefragt worden sind, bevor sie versorgt wurden. Als klar wurde, dass im Nachgang zu dem Geschehen unter Umständen Angehörige von Opfern und der Vater des Täters in Hanau wieder aufeinandertreffen könnten, sind die Angehörigen von der Polizei angesprochen worden. Die Angehörigen haben das als Gefährderansprache interpretiert und bezeichnet, was im Widerspruch steht zu der Informationslage, die die Polizei zu diesem Zeitpunkt bereits hatte. Man könnte noch zwei, drei weitere Beispiele aufführen, die in diese Richtung gehen.

In der Summe muss man sagen, dass die Angehörigen, dass die Überlebenden des Anschlags daraus jedenfalls die Schlussfolgerung für sich ziehen, dass sie sich nicht gut geschützt fühlen, dass sie sich als Opfer zweiter Klasse fühlen, dass sie diese Behandlung also offensichtlich als Erfahrung der Andersbehandlung und damit als Diskriminierung wahrgenommen haben. Manche haben sogar bekundet, sie hätten sich als potenzielle Täter gefühlt. Wenn das das Ergebnis der polizeilichen Tätigkeit an diesem Tag ist, muss man sagen, dass es der Polizeiarbeit hier zumindest in Teilen an der nötigen Professionalität gefehlt hat, dass Fehler gemacht worden sind, die es aufzuklären gilt.

Wie kommt es nun dazu, dass Betroffene, dass Angehörige eine solche Erfahrung machen, dass solche Fehler in der Polizeiarbeit passieren? Hier spielen verschiedene Umstände eine Rolle. Das kann erstens mangelndes Wissen, kann mangelnde Sensibilität sein. Zweitens wissen wir aus verschiedenen Untersuchungen, dass es einen gewissen Anteil an Stereotypen, Vorurteilen und rassistischen Einstellungen in der Polizei gibt. Hessen hat bekanntermaßen eine eigene Studie in der Polizei schon vor einigen Jahren durchgeführt. Erst im April hat die Deutsche Hochschule der Polizei die vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebene MEGAVO-Studie mit Zwischenergebnissen vorgestellt. Auch dort ist noch mal deutlich geworden, dass derartige Einstellungen in der Polizei in einem ähnlichen Umfang zu finden sind wie in der Gesamtgesellschaft.

Ein dritter Aspekt, der eine Rolle spielen kann, ist das, was in der Forschung struktureller oder institutioneller Rassismus genannt wird. Das heißt nicht, dass die Polizei insgesamt als Behörde rassistisch ist oder auf ein rassistisches Handeln angelegt wäre, sondern dass bestimmte Strukturen, sei es Rechtsgrundlagen, sei es Wissensbestände, Aufgaben, Tätigkeitsgebiete in der Organisation Polizei dazu führen, dass ihre Angehörigen sich in bestimmten Situationen in einer diskriminierenden Art und Weise verhalten, und zwar unabhängig von Einstellungen, die sie selber haben, das heißt, auch wenn sie vielleicht selber gar keine rassistischen Einstellungen haben.

Welche Handlungsempfehlungen kann man nun aus diesen Befunden ableiten? Ich möchte an dieser Stelle zwei Dinge hervorheben, die in der wissenschaftlichen Diskussion eine wesentliche Rolle spielen. Das ist erstens der Ausbau der rassismuskritischen, diskriminierungssensiblen Aus- und Fortbildung in der Polizei, und das ist zweitens ein Review polizeilicher Strukturen im Hinblick auf möglichen strukturellen Rassismus.

Die Polizei tut sich nicht ganz leicht in der Auseinandersetzung mit diesen Themen. Polizistinnen und Polizisten haben in der Regel von sich selbst das Bild, mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen, das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes zu beachten. Zugleich haben sie oft ein relativ eingeschränktes, traditionelles Rassismusverständnis und reagieren dann auf Debatten über Rassismus in der Polizei entsprechend irritiert. Angesichts der öffentlichen Debatte in den vergangenen Jahren hat es in der Polizei einen gewissen Fortschritt in der Auseinandersetzung mit Rassismus und Diskriminierung gegeben. Es wäre wichtig, dies zu verstetigen.

Dafür bräuchte es den genannten Review polizeilicher Strukturen im Hinblick auf mögliche Diskriminierungspotenziale. Da kann man mit den polizeilichen Aufgaben und den gesetzlichen Grundlagen anfangen, die unter Umständen eine diskriminierende Praxis begünstigen können. Die Polizei hat unter anderem die Aufgabe, Grenzkontrollen durchzuführen, Migration zu kontrollieren. Das führt natürlich zu einer spezifischen professionellen Perspektive, die man ausbildet. Wichtig wäre auch, sich daraus resultierende Wissensbestände in der Polizei anzugucken, die in der Praxis entstehen, sich verändern, tradiert werden. Die Polizei arbeitet, teilweise von der Politik entsprechend vorgegeben, mit Konzepten wie „Ausländerkriminalität“, „Clankriminalität“, die eine spezifische professionelle Perspektive bedeuten und herstellen. Man muss sich die Frage stellen, inwiefern sich das darauf auswirkt, wie die Polizei auf die Welt schaut und wie Polizistinnen und Polizisten ihre Arbeit machen. In diesem Kontext kann zum Beispiel verräumlichtes Polizeihandeln eine Rolle spielen: Wie Polizeibeamte vor Ort agieren, hängt auch davon ab, was sie für eine Einsatzsituation wahrnehmen und wie sie den Ort einschätzen, zu dem sie fahren. Wenn die schon ein bestimmtes Bild im Kopf haben von einem Ort als kriminalitätsbelastetem Ort, als problematischem Ort, vielleicht von einer bestimmten Klientel, die sie als problematisch einschätzen, vielleicht auch eine bestimmte Idee davon, was das für eine Art von Einsatz werden könnte, dann kann das das Handeln vor Ort beeinflussen. Man muss sich die Frage stellen: Wie kann man dazu kommen, dass polizeiliches Handeln in solchen Einsatzsituationen an solchen Orten trotzdem möglichst unbefangen vonstattengeht?

Die zweite Handlungsempfehlung ist die des massiven Ausbaus der rassismuskritischen, diskriminierungssensiblen Bildungsarbeit. Auch in diesem Bereich ist in den vergangenen Jahren in Deutschland schon etwas passiert, allerdings mit großen Unterschieden zwischen den Bundesländern. Im Vordergrund steht bislang Training in interkultureller Kompetenz, wo es also vor allem um Kommunikation und Verständigung geht. Hier ist noch sehr viel stärker ein wirkliches Antirassismustraining erforderlich, das eine aktive Reflexion eigener Vorurteile, das Aufbrechen von Stereotypen durch speziell geschulte Trainerinnen und Trainer leisten kann. Das darf nicht vereinzelt und punktuell erfolgen, wie es bislang der Fall ist, sondern es muss eigentlich in der Breite ausgerollt werden und regelmäßig stattfinden. Und man muss darüber nachdenken, dass solche Fortbildungen verpflichtend gemacht werden. Dass die Polizei in dieser Hinsicht gut aufgestellt ist, ist eine Grundvoraussetzung für professionelle Polizeiarbeit in der postmigrantischen Gesellschaft.

2. Versorgung der Verletzten und der Umgang mit Angehörigen

In der Arbeit des Ausschusses ist schon klar geworden, dass die Versorgung der Verletzten und der Umgang mit Angehörigen in der Tatnacht und danach in verschiedener Hinsicht nicht gut gelungen ist. Das beginnt mit der Versorgung der Verletzten, die teilweise nicht besonders zügig erfolgt ist, geht damit weiter, dass einzelne Betroffene als Opfer des Anschlags in der Nacht mehrere Kilometer durch die Stadt zur nächstgelegenen Polizeiwache geschickt worden sein sollen, bis hin zur Kommunikation mit den Angehörigen der Opfer. Obwohl das Informationsmanagement in solchen Krisenlagen für Angehörige ganz besondere Bedeutung hat, haben die Angehörigen lange keine hinreichenden Informationen bekommen, vereinzelt sogar erst Tage danach Gewissheit gehabt.

Auch die Situation, wie die Informationen dann in der Turnhalle vermittelt worden sind, ist sicher nicht lege artis gewesen. Dass es dort keine hinreichende psychologische Betreuung gegeben hat, muss man als mangelhaft bezeichnen. Das Ganze setzt sich fort mit den Umständen, unter denen die Obduktionen stattgefunden haben: Dass zunächst nicht darüber aufgeklärt, belehrt worden ist und dass es auch im Nachgang offensichtlich Pannen bei der Informationsarbeit gegeben hat. All diese Umstände kulminieren bei den Betroffenen zu einer Gesamterfahrung, die man aus kriminologischer Sicht als sekundäre Viktimisierung bezeichnen kann, also als zweite Opferwerdung. Das ist eine Erfahrung von Betroffenen im Nachgang zu einem Tatgeschehen, wenn sie in einer unprofessionellen Art und Weise behandelt werden, die ihrer Rolle nicht gerecht wird und so zu einer weiteren Traumatisierung führt.

Warum ist die Versorgung der Angehörigen und der Opfer derart defizitär gewesen? Meiner Einschätzung nach liegt es nicht daran, dass es an Konzepten mangeln würde, wie diese Arbeit auch bei Großschadenslagen zu erfolgen hat. Solche Konzepte gibt es in den Polizeien in Deutschland. Offensichtlich sind diese Konzepte aber vor Ort nicht umgesetzt worden. Hier gilt es, etwa danach zu fragen, warum keine professionell ausgebildeten Polizeibeamt:innen für diese besondere Situationen in ausreichendem Maß vor Ort waren. Natürlich ist es so, dass nicht in jeder Dienststelle entsprechend geschulte Fachkräfte vorgehalten werden können, weil das relativ seltene, spezifische Einsatzlagen sind. Aber muss man sich Gedanken darüber machen, wo man diese Kräfte ansiedelt und wie man sie im Fall einer Großlage dann vor Ort möglichst schnell zum Einsatz bringen kann.

3. Fehlerkultur in der Polizei

Die Polizei tut sich schwer damit, mit Fehlern umzugehen, die ihrem Selbstbild als Organisation widersprechen, diese Fehler transparent aufzuarbeiten. Das zeigt auch der Umgang mit den Fehlern, die am 19. Februar passiert sind. Viele Umstände wären ohne die Arbeit des Untersuchungs­ausschusses, aber auch ohne das Engagement der Angehörigen der Öffentlichkeit nicht bekannt geworden und nicht in dieser Intensität aufgearbeitet worden. Ich nenne nur zwei Beispiele. Die Mängel bei der Versorgung habe ich gerade schon angeführt. Ein anderes Beispiel ist der Notruf, der in der Tatnacht nicht angemessen funktioniert hat.

Es liegt in der Natur der Sache, dass auch bei der Polizei Fehler passieren. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Da macht die Polizei keine Ausnahme. Trotzdem fällt es ihr schwer, mit diesen Fehlern umzugehen. Das liegt erstens daran, dass die Organisation ein Selbstbild kulturell ausgeprägt hat, dass sie die Guten sind und dass sie auch grundsätzlich richtig handeln, dass also wenig Fehler passieren. Zweitens gibt es innerhalb der Organisation nach wie vor relativ wenig Raum und Anspruch, Fehler offen und transparent zu thematisieren. Die polizeiliche Binnenkultur – die Forschung spricht von Cop Culture – enthält als ungeschriebene Regel auch, dass man solche Fehler nicht nach außen transparent macht. Hinzu kommt, dass der streng hierarchische Aufbau der Polizei als Behörde dazu führt, dass man Probleme zuerst mit dem direkten Vorgesetzten klären muss. In der Praxis gibt es dabei nicht selten Hemmungen, weil dieser unmittelbare Vorgesetzte zugleich auch die Person ist, auf die man für den weiteren Karriereweg, für jede Beförderung und überhaupt für jede dienstliche Förderung in der Zukunft angewiesen ist.

Wie ließe sich erreichen, dass der Umgang mit Fehlern in der Polizei besser wird? Auch da will ich nur zwei Beispiele nennen, die in der Polizeiforschung diskutiert, teilweise auch schon in Praxis erprobt werden. Das Erste ist die Stärkung des Schutzes von Whistleblowern, also Wege zu eröffnen, wie auch Polizeibeamte Missstände äußern, zur Kenntnis bringen können, ohne dafür den Dienstweg über die Vorgesetzten einhalten zu müssen. Es gibt in Hessen bereits den „Ansprechpartner der Polizei“, der allerdings im Innenministerium angesiedelt ist. Der Bürger- und Polizeibeauftragte würde sicher auch eine Möglichkeit bieten, wobei aber jedenfalls die Zusicherungen der Vertraulichkeit im Gesetz relativ schwach ausgeprägt sind. Es gäbe also Möglichkeiten, den Schutz von Whistleblower*innen noch zu verbessern.

Das Zweite ist eine Verbesserung der externen Kontrolle der Polizei. Es fällt Organisationen generell nicht leicht, sich selbst zu kontrollieren. Das sehen wir etwa auch bei Wirtschaftsunternehmen, denen der Gesetzgeber deshalb heutzutage Compliance vorschreibt. Es gilt aber auch für den Staat – mit der Besonderheit, dass es bei ihm keine übergeordnete Instanz mehr gibt, die eine solche Kontrolle übernehmen könnte. Der Staat kontrolliert sich daher im Wege der Gewaltenteilung selbst. Für die Polizei sind es vor allem die Innenverwaltungen mit ihrer Aufsichtsfunktion und die Justiz, teilweise auch die Strafjustiz, die solch eine Kontrolle übernehmen sollen. Wir sehen in der Praxis aber, dass das nicht immer so gut funktioniert, wie es funktionieren sollte, dass diese Kontrolle nicht so neutral und unbefangen ist, wie es den Anspruch hat. Zugleich ist die Polizei eine relativ große, relativ mächtige Organisation mit recht weitgehenden Befugnissen.

Aus diesen Einsichten haben andere Länder schon lange die Konsequenz gezogen, eine stärkere externe Kontrolle der Polizei zu schaffen. Das kann in zweifacher Weise erfolgen: Das eine sind disziplinarrechtliche oder strafprozessuale Ermittlungen. Hier wird diskutiert, ob man diese auf eine andere Behörde als die Polizei überträgt, wie das zum Beispiel auch bei den Finanzbehörden für Steuerstrafsachen der Fall ist, so dass Ermittlungen gegen Polizeibeamt:innen nicht mehr in der Hand von Kolleg:innen liegen. Strafprozessuale Ermittlungen können aber nur individuelles Fehlverhalten in den Blick nehmen und bekommen so kaum größere und strukturelle Probleme in den Blick. Daher ist die andere Frage, ob man nicht ähnlich wie die Datenschutzbeauftragten eine Behörde schafft, deren Aufgabe es ist, polizeiliche Praxis im Sinne von Gewaltenteilung in einer umfassenderen Weise und mit einem Blick von außen zu kontrollieren. Verschiedene Bundesländer, darunter Hessen, haben in diesem Sinne unabhängige Polizeibeauftragte geschaffen. Wenn man sich diese Institutionen anguckt, muss man allerdings sagen, dass sie von ihrer Zuständigkeit her, von ihrer Ausstattung, den Befugnissen und Ressourcen noch nicht so aufgestellt sind, dass sie einem solchen Kontrollauftrag angemessen nachkommen könnten.